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Email – Vorlagen (Verkäufe)

Email – Templates (2. Teil)
jetzt wie versprochen die Verkaufs – Emails in Magento
Verkaufs Emails

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Rechnung
Rechnung E-Mail Vorlage/invoice_new.html
Rechnung E-Mail Vorlage für Gäste/invoice_new_guest.html

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Rechnungskommentare
Rechnungskommentar E-Mail-Vorlage/invoice_update.html
Rechnungskommentar E-Mail-Vorlage für Gäste/invoice_update_guest.html

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Bestellung
Neue Bestellbestätigung Vorlage/order_new.html
Neue Bestellbestätigung Vorlage für Gäste/order_new_guest.html

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Bestellkommentare
Bestellkommentar E-Mail-Vorlage/order_update.html
Bestellkommentar E-Mail-Vorlage für Gäste/order_update_guest.html

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Versand/
Versand E-Mail-Vorlage/shipment_new.html
Versand E-Mail-Vorlage für Gäste/shipment_new_guest.html

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Versandkommentare/
Versandkommentar E-Mail-Vorlage/shipment_update.html
Versandkommentar E-Mail-Vorlage für Gäste/shipment_update_guest.html

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Gutschrift
Gutschrift E-Mail Vorlage/creditmemo_new.html
Gutschrift E-Mail Vorlage für Gäste/creditmemo_new_guest.html

System/Konfiguration/Verkäufe/Verkaufs-E-Mails/Gutschriftenkommentar/
Gutschriftenkommentar E-Mail Vorlage/creditmemo_update.html
Gutschriftenkommentar E-Mail Vorlage für Gäste/creditmemo_update_guest.html

Trotzdem möchte ich an dieser Stelle aber auch noch darauf hinweisen, dass für die gedruckten Rechnungen und Lieferscheine Logo und Adresse hinterlegt werden können unter
System/Konfiguration/Verkäufe/Rechnungs- und Lieferscheingestaltung/

Eine Rechnung ist allerdings erst dann gültig, wenn sie auch unterschrieben ist. Das dabei bitte nicht vergessen. Die Rechnung sollte also in dem verschickten Paket unterschrieben eingelegt werden, oder extra per Brief zugeschickt werden.

  1. nikl
    14. April 2010, 15:28 | #1

    Die Kommentare sind teilweise ja sehr hilfreich hier, aber die Begründung, warum diese Auflistung überhaupt von Interesse ist (lesen kann ich das ganze so auch 1zu1 im backend!) fehlt mir dann doch – die entsprechenden Infos, warum für Gäste und registrierte Kunden unterschiedliche Mails benötigt werden (liegt an den verwendeten variablen) wäre genauso hilfreich gewesen, wie der Hinweis, dass man die Mails die man hier wählt evtl erst mal unter System -> Transaktionsmails bearbeiten sollte.. so ist das ganze einfach abgeschrieben und hat nen nutzen von null..

  2. 3. März 2010, 14:49 | #2

    Das großte Problem bei der Rechnung ist wie immer das Finanzamt. Genauer gesagt, sollten die Regelungen des Umsatzssteuergesetzes (Stichwort Pflichtangaben Rechnung Umsatzsteuergesetz) eingehalten werden. Sonst hat der Empfanger dann bei einer Steuerprüfung viel Spaß und darf die Umsatzsteuer dem FA zurückerstatten. Hier mal ein Link von vielen: http://www.existxchange.de/recht-und-steuern/checkliste-einwandfreie-rechnungen-schreiben-die-ersten-rechnungen-an-kunden-oder-klienten.html

    Da steht übrigens nichts von Unterschrift, die kann man machen, muss aber nicht.

  3. 15. Dezember 2009, 15:43 | #3

    >>Dann stellt sich aber die Frage, ob der unehrliche Kunde bei Erhalt der Ware dann behaupten kann, dass er keine gültige Rechnung bekommen hat, die auch unterschrieben ist?<Endkunde) braucht man “eigentlich” überhaupt keine gesonderte Rechnung auf Papier mitsenden/gesondert versenden.
    Der Kunde hat ja eine Rechnung als Email erhalten und zuvor durch den Kaufabschluß im Shop kundgetan, das er die Ware zu einen bestimmten Preis erwerben will. Es war eine Kaufabsicht da – das ist der Knackpunkt. Zahlt er nicht und Widerruft nicht, kannst Du auf dem Postweg eine Zahlungserinnerung mit der geforderten Summe versenden.
    Aber üblicherweise – ich zumindest mache das so – versendet man auch noch eine Rechnung in Papierform. (Ausserdem sehe ich gerne dem Rechnungsdrucker zu, wie er Blatt für Blatt auswirft :P )

    Anders bei b2b (Unternehmer–>Unternehmer):
    Da muß eine Rechnung per Email eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen. Aber das ist auch so ne Sache über die man sich nicht einig wird…
    Die wird benötigt, damit man die Vorsteuer geltend machen kann; grade bei Großversendern kann das viel Geld bedeuten.

  4. Erik
    7. Juni 2009, 20:02 | #4

    Nein, eine Rechnung sollte man sicherlich NIEMALS unterschreiben (bin seit über 10 Jahren selbstständig). Warum? Ganz einfach, niemand möchte dass der (unehrliche) Kunde seinen Stempel “Betrag erhalten” neben Deine Unterschrift setzt, gelle?

    =;-)

    Also Rechnung unterschreiben bitte lassen. Gruß!

    • 9. Juni 2009, 11:34 | #5

      Danke für den Hinweis. Dann nehme ich das mit der unterschriebenen Rechnung zurück. Ich weiß, dass es auch fast keiner bei seinen Rechnungen macht. Dann stellt sich aber die Frage, ob der unehrliche Kunde bei Erhalt der Ware dann behaupten kann, dass er keine gültige Rechnung bekommen hat, die auch unterschrieben ist?

      Gibt es da eine Möglichkeit aus der Zwickmühle zu kommen?
      Ich habe mal im Internet ein bisschen gesucht. Es gibt dort verschiedene Meinungen. Es ist auch die Diskussion zwischen Dokument und Urkunde mit Beweiskraft. UStG § 14 (1)
      Diskussionen um unterschriebene Rechnungen

  5. 24. Februar 2009, 22:32 | #6

    Wieso sollte eine Rechnung nur mit Unterschrift gültig sein?

    VG,
    Christoph

    • 25. Februar 2009, 16:25 | #7

      Hi, bin auch kein Jurist. Habe es mal irgendwo gelesen. Will aber nochmal demnächst genauer recherchieren. Vielleicht kann ja auch jemand anderes dazu nochmal Stellung nehmen, der sich da besser auskennt. Ich denke, dass es auf jeden Fall besser ist. Auch die Rechnung schriftlich zukommen zu lassen und nicht nur per Email ist meines Erachtens der bessere Weg. Auch wenn Magento das anbietet, dass der Kunde in seinem Login Zugriff auf alle Daten hat. Anderes Beispiel Telekom. Da bekomme ich die Rechnung immer per Mail. Dafür habe ich zuvor aber auch eine Einverständnis Erklärung unterschrieben.
      Grüsse

      Matthias

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